Zusammenfassung aktueller Bundesförderprogramme

m Mai hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2022 unter anderem 1,1 Milliarden Euro an zusätzlich verfügbaren Fördermitteln für Investitionen in kommunale Projekte beschlossen. Insgesamt wurden vier Förderprogramme mit zusätzlichen Mitteln neu aufgelegt, über die unter anderem Investitionen in Sportanlagen, Kultureinrichtungen, Denkmäler sowie Park- und Grünanlagen finanziert werden können. Jedes der einzelnen Programme hat dabei unterschiedliche Anforderungen mit Hinblick auf die notwendigen kommunalen Eigenanteile, die Beantragung und den Förderzeitraum.

 Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Programme/ Fördermöglichkeiten:

1. Re-Start-Programm

Die Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für das Programm “ReStart – Sport bewegt Deutschland” können voraussichtlich ab September beantragt werden. Das Förderprogramm in Kooperation mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) besteht aus drei Säulen.

Hier befindet sich die Presseankündigung.

2. Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Für das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wurde der Projektaufruf am 15. Juli 2022 veröffentlicht. Nach aktuellem Kenntnisstand haben interessierte Kommunen bis zum 15. Oktober 2022 Zeit, Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau‑, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Das BBSR wird die Förderanträge dann sichten und prüfen. Die Entscheidung über eine Förderzusage trifft der Haushaltsausschuss – voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres. Die Förderhöhe soll bei voraussichtlich 85 Prozent der Projektkosten liegen.

Link: Projektaufruf, Merkblatt, Orientierungshilfe

Allgemeines:

  • Neueröffnung 15. Juli bis 15. Oktober, ab 1. Mio € Projektskizzen beim BBSR
  • BBSR sichtet und prüft, aber Entscheidung durch Haushaltsausschuss
  • Förderhöhe voraussichtlich 85% der Projektkosten

Förderfähig:

  • vegetabile und bauliche Investitionen / investitionsvorbereitende / projektbegleitende Maßnahmen in urbanen und ländlichen Grün- und Freiräumen — Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten + weiterentwickeln.
  • Klimaschutzleistung & ‑anpassung: vorhandene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren / neue entwickeln und/oder zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete) beitragen.
  • öffentliche, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung.

3. Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

https://www.sport-jugend-kultur.de/aktuelles/
 
Der Projektaufruf für das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ läuft seit 28. Juli 2022 bis 30. September 2022. Interessierte Kommunen sollen bis zum 30. September 2022 eine Projektskizze online einreichen können. Notwendig ist dafür unter anderem ein Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates sowie eine formlose Anzeige der Antragstellung beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 23. September 2022. Nach der Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge entscheidet dann ebenfalls der Haushaltsausschuss über eine Förderzusage. Dieser Beschluss soll nach jetziger Planung Ende November 2022 ergehen. Die maximale Zuschusshöhe soll nach aktuellem Stand 45 Prozent der Gesamtausgaben betragen; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. 

Link: Projektaufruf, Merkblatt, FAQ

Allgemeines:

  • Neueröffnung 28.7 bis 30.09, 1–6 Mio.,
  • Förderhöhe 45%, 75% bei Haushaltsnotlage

4. Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland 

Der Förderaufruf für das Programm „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen“ wird nach jetzigem Kenntnisstand in der nächsten Woche durch die Bundesbeauftrage für Kultur und Medien veröffentlicht. Die Einreichungsfrist für Förderanträge soll dann vier bis fünf Wochen betragen. Auch hier kann es Schnittmengen zum Sport geben. 

5. Denkmalschutzsonderprogramm

Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2022 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 66 Millionen Euro für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm (Denkmalschutz-Sonderprogramm XI, DS XI) vorgesehen. Hieraus kann auch die Sanierung und Modernisierung von denkmalgeschützten Sportstätten möglich sein. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie die aktuellen Antragsformulare.

Link: Denkmalschutzsonderprogramm; Antragsstellen, Fördergrundsätze

Allgemeines:

  • Zusätzlich 66. Mio. €,
  • Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Landesamt für Denkmalpflege 
  • Zuschuss 50%, andere Hälfte muss von Ländern, Kommunen, Eigentümern und privaten Projektträgern ergänzt werden (z.B. Orgeln)