Ansprechpartner
Kreissportbund Wittenberg e.V.
Daniel Gehrt
Tel: 03491 45 93 550
E-Mail: gehrt@ksb-wittenberg.de
Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.
Steve Schüßler
Tel: 03 45/52 79 122
E-Mail: schuessler@lsb-sachsen-anhalt.de
mehr Informationen
Förderrichtlinien und noch vieles mehr rund um die sportliche Förderung gibt es kompakt auch im Downloadbereich unserer Internetseite.
In der Rubrik Sportförderung bietet der Landessportbund Sachsen-Anhalt weitere Fördermöglichkeiten.
GUT ZU WISSEN
Eine Übersicht über die Förderprogramme des Landes finden Sie in unserem Fördermittelwegweiser.
Fördermittel
Alle Vereine haben die Möglichkeit über verschiedene Fördertöpfe finanzielle Mittel für Ihren Vereinsbetrieb zu beantragen. Voraussetzung dafür, sind die jeweiligen Antragsformulare, die zu bestimmten Antragsfristen beim zuständigen Mittelgeber einzureichen sind.
Gerne beraten wir Sie als Dienstleister individuell zu den Fördermöglichkeiten direkt für Ihren Verein. Sprechen Sie uns einfach an!
Förderung des Landkreis Wittenberg
Zur Unterstützung des Kinder- und Jugendsports im Landkreis Wittenberg stellt der Landkreis Wittenberg und der Kreissportbund eine Förderung zur Verfügung. Alle wichtigen Unterlagen sowie die Antragsformulare finden Sie hier.
Richtline
Antrag pauschale Grundförderung
Antrag Mehraufwand+besondere Förderung
Anlage Antrag besondere Förderung
Reiskostenabrechnung
Sachausgaben
Vordruck-TN-Liste
Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln
Folgende Maßnahmen/Projektinhalte sind förderfähig:
- Überregionale Sportveranstaltungen
- Hochrangige Wettkämpfe
- Kauf von Sportgeräten
- Förderung des Kinder- und Jugendsports
- Förderung von Inklusion und Integration
- Förderung von Vorhaben gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit
Antragsberechtigt sind:
- Landesfachverbände
- Kreis- und Stadtsportbünde
- Sportvereine
- LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V.
- weitere gemeinnützige Sportorganisationen
Einzureichende Unterlagen:
- Formloser Antrag
- Verpflichtungserklärung inkl. Finanzierungsplan ( siehe Antragsunterlagen)
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid
Förderbedingungen:
- ausschließlich Vorhaben ab 2.500 € Antragssumme
- Obergrenze für Zuwendungen beträgt 75.000 €
- max. 50 % der Gesamtkosten
- Anteil der Eigenmittel/Eigenleistungen mind. 15 % der Gesamtkosten
- Anträge, die nicht binnen drei Monaten vervollständigt werden, stellt LOTTO ein
Antragstermine:
- spätestens vier Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn - Antragssumme zwischen 2.500 € und 15.000 €
- spätestens sechs Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn - Antragssumme über 15.000 €
Die vollständigen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung sind einzureichen bei:
Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Abteilung Recht/Projektförderung
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg
weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von LOTTO Sachsen-Anhalt.
Förderung über das Lotto-Projekt „Sportgeräte in den Sportvereinen Sachsen-Anhalts“
Förderbedingungen:
LOTTO fördert max. 50 % der Gesamtkosten
die Gegenfinanzierung ist kombinierbar mit der Förderung einer Kommune
Antragsverfahren:
Sportvereine reichen ihre Anträge bei den zuständigen KSB/SSB ein
KSB/SSB reichen die Anträge ihrer Vereine bis zum 31.10. beim LSB ein.
Unterlagen: