Überbrückungshilfe des Bundes

Antragsverlängerung bis zum 30.09.2020

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

Unsere Überbrückungshilfe ermöglicht es Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, bald wieder durchzustarten. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Besonders wichtig ist mir, dass wir nun auch für gemeinnützige Organisationen Unterstützung bereitstellen.
- Bundesfinanzminister Olaf Scholz -

Weiter Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzmisisterium.  

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