Sport-Comeback perfekt: Alle Corona-Beschränkungen aufgehoben

Am 3. April ist es endlich soweit: Erstmals seit Beginn der Pandemie vor gut zwei Jahren werden dann wieder alle Sportlerinnen und Sportler des Landes uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen können. Grundlage für die Rückkehr in den ganz normalen sportlichen Alltag ist die neue Eindämmungsverordnung der Landesregierung,  da diese nämlich keinen Paragrafen zum Sportbetrieb mehr enthält.

Es gibt im Rahmen der Verordnung als Vorsichtsmaßnahme allerdings die Empfehlung, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen. 

Die von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung gilt bis zum 30. April 2022.