GEMA beendet Kulanzregelung zum 31.05.2021

Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beenden die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbundenen Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen. Das gilt auch für Sportvereine und –verbände. Die GEMA informiert ihre Kunden darüber zusätzlich per E-Mail.

Viele Mitgliedsvereine und -verbände des LSB Sachsen-Anhalt waren über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Die flächendeckenden Absagen von Musikveranstaltungen und die Schließung kultureller Einrichtungen bedeutete für viele Musikschaffende eine unmittelbare Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dennoch hat die GEMA seit Beginn der Pandemie im März 2020 ihre Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem sie die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben haben. Diese Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen enden nun zum 31. Mai 2021.

Die GEMA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal gestellt müssen. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten. Die anteilige Erstattung des für den Pauschalvertrag fälligen Betrages wird mit der zweiten Halbjahreszahlung für 2021 verrechnet.
Vereine und Verbände, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend ist, wird seitens der GEMA geprüft, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.

Weiter Informationen sowie die FAQ's finden Sie auf der Homepage der GEMA.