Aufhebung der 4. Rechtsverordnung des Landkreis Wittenberg

Der Landkreis Wittenberg  hat die 4. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2 vom 27. Mai 2021 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das bedeutet, dass ab heute die 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts im Landkreis Wittenberg gilt. 

Mit der 4. Rechtsverordnung schränkte der Landkreis die Nutzung der Umkleiden und Duschen sowie den Schulsport in Sporthallen ein.  

Einen Überblick, was alles im Bereich Sport möglich ist, finden Sie hier. 

Hier finden Sie die Verordnung zur Aufhebung der 4. Rechtsverordnung Landkreis Wittenberg im Wortlaut.