Kontakt

Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Florian Feußner
florian.schleussner@sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 567-5763

Kreissportbund Wittenberg e.V.
Christian Ellert
Telefon: 03491 42 08 71
E-Mail: ellert@ksb-wittenberg.de

Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.
Johanna Deutsch
Referentin Breitensport
Telefon: 0345 5279-129
E-Mail: deutsch@lsb-sachsen-anhalt.de

Sportverein und Schule

Der Landessportbund, das Ministerium für Bildung und das Landesschulamt Sachsen-Anhalt arbeiten gemeinsam an der Zielstellung Kindern und Jugendlichen die Chance auf eine regelmäßige sportliche Betätigung zu geben.

Derzeit werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften (AG) von Übungsleitenden und Lehrkräften umgesetzt. Im Rahmen von "Sport in Schule und Verein" erhalten Vereine für Sportprojekte und Arbeitsgemeinschaften eine finanzielle Unterstützung. Fördergrundlage ist der Runderlass zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport.

Bewilligungsbehörde für Anträge ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Schulsport-Arbeitsgemeinschaften

  • Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein
  • AG-Leiter*in muss im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sein (Kopie ist bei Antragstellung einzureichen)
  • AG-Leiter*in muss erweitertes Führungszeugnis bei Antragsstellung vorlegen
  • 20 Euro pro AG-Stunde, 30 Euro pro AG-Doppelstunde
  • Sport- und Verbrauchsmittel (max. 150 Euro)
  • 25 Euro Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an nichtschulischen Vergleichswettkämpfen (max. zwei)
  • Schließen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein
  • Für das kommende Schuljahr Antragstellung durch die Schule bis zum 30. April
  • Registrierung und Bearbeitung des Antrages durch das Landesschulamt
  • Am Ende des Schuljahres Abrechnung der geleisteten Stunden bis 31. August
  • zu verwenden sind die Dokumente des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt.
    ​​​​​​​HIER geht es zu den Antragsunterlagen

Wer bantragt die AG?
Die Schule ist die antragstellende Einrichtung. Die AG wir ddurch die Schule in Kooperation mit einem Sportverein durchgeführt. Dies sichert u.a. die Versicherung der Schüler*innen bei der Teilnahme am Angebot ab.

Kann das AG-Angebot auch auf den Sportstätten des Vereins stattfinden?
Ja, das ist möglich. Der Weg zur Sportstätte bzw. ein Transfer ist über die Schule abgesichert. Finanzielle Kosten werden allerding snicht übernommen.

Was ist die Mindestanzahl an Teilnehmenden für die Durchführung einer AG?
Es müssen mind. 12 Kinder/Jugendliche an der AG teilnehmen. Laut Erlass ist bei der Abrechnung einer Teilnehmendenliste je AG-Tag miteinzureichen.

Müssen Sachkosten abgerechnet werden?
Nein, der Sachkostenzuschuss ist optional. Wichtig ist hier die Einreichung des entspechendes Formulars sowie der Originalbelege. Portokosten sind in der Gesamtfördersumme von max. 150,00 Euro enthalten. Es muss eine schlüssige Begründung zur Sachkostenübernahme erfolgen.

Ist eine Wettkampfteilnahme der AG erforderlich?
Nein, auch dieser Teil der AG-Förderung ist optional.

Müssen Lehrkräfte als AG-Leitungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Nein, Angestellte im öffentlichen Dienst müssen dies nicht einreichen.

Schulsport-Projekte

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • gültige DOSB-Lizenz
  • Personalkosten (max. 600 Euro)
  • Sachkosten (max. 250 Euro)
  • Versicherungsschutz (max. 2,50 Euro / Nichtmitglied)
  • Abstimmung der Vereine mit den KSB/SSB zur Erarbeitung der Zielstellung des Projektes
  • Antragstellung der Vereine an die KSB/SSB
  • Antragstellung des KSB/SSB an das Landesschulamt bis zum 30. April
  • zu verwenden sind die Dokumente des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt.
    HIER geht es zu den Antragsunterlagen
  • Registrierung und Bearbeitung des Antrages durch das Landesschulamt (Erstellen der Zuwendungsbescheide, Auszahlung der Mittel)
  • Einreichen des Verwendungsnachweises durch den KSB/SSB an das Landesschulamt.
  • Prüfung der Verwendungsnachweise durch das Landesschulamt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es HIER